Feuerwehrdienst - Aufgaben
Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren sind vielfältig. Schon lange steht nicht mehr nur die Bekämpfung von Bränden im Vordergrund. Technische Hilfe und Umweltschutz sind in den letzten Jahrzehnten immer wichtiger geworden.
Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz)Brandverhütung (vorbeugender Brandschutz)
Ein Feuer wird wie vor Jahrhunderten immer noch
im wesentlichen mit Waser gelöscht. Dennoch hat
sich seit den 50er Jahren die Brandbekämpfung
wesentlich verändert. Gründe hierfür sind der
Einsatz von Mineralölen für Heizungen und Antrieb
von Fahrzeugen, die überall anzutreffenden Kunststoffe, der Bau großräumiger und vielgeschossiger
Gebäude, sowie die enorme Konzentration von Menschen und Sachwerten
im Wohnbereich, an Arbeitsplätzen oder in Einkaufsstätten.
Auf diese großen Herausforderungen mussten Antworten gefunden werden:
Zur Brandbekämpfung kommt der vorbeugende
Brandschutz hinzu. Dabei wird geprüft, ob das
jeweilige Objekt den Anforderungen des baulichen
und betrieblichen vorbeugenden Brandschutzes
genügt.
Technische Hilfeleistung
Darunter werden Einsätze verstanden,
die für die betroffenen Menschen
lebensbedrohend oder mit erheblichen
Schäden für die Allgemeinheit verbunden sind. Dabei besteht keine direkte
Brandgefahr.
Vielmehr handelt es sich
um Schäden durch Naturereignisse wie Stürme, Hochwasser,
Bergstürze oder Erdbeben, sowie Unfälle mit Personenwagen,
Bussen, Lastkraftwagen, Zügen, Tankwagen, oder es sind Ereignisse
in Betrieben wie Explosionen.
Unsere Umwelt ist immer stärker gefährdet. Luft, Boden
und Grundwasser gehören zu unseren wichtigsten Gütern,
Chemikalien oder Mineralöle zu deren größten Feinden.
Der Umweltschutz zieht sich wie ein roter Faden durch
die gesamte Arbeit der Feuerwehr. Jedes rasch gelöschte
Feuer kann Luft, Wasser und Boden nicht mehr gefährden.
Auslaufendes Öl, wassergefährdende oder giftige Chemikalien,
gesundheits-gefährdende Strahlungen - die Feuerwehr wird als
Helfer in der Not gerufen. Unermesslich wäre das menschliche
Leid, der volkswirtschaftliche und ökologische Schaden, den
unsere Gesellschaft ohne Feuerwehren erleiden müsste.
Über die Aufgaben der Feuerwehr ist dieses im §2 des Feuerwehrgesetz (FwG) nachzulesen:
Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen,
die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht
sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei
drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung
von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu
leisten.
Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, beauftragt werden. Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können nach Maßgabe dieses Gesetzes die Freiheit der Person (Artikel 2 des Grundgesetzes), die Unverletz- lichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.
